Eilt! – Qualifizierter Musikunterricht muss von der Umsatzsteuer befreit bleiben.

Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sieht unnötige Verschärfungen für freiberufliche Musiklehrerinnen und – Lehrer vor.

Eine Umsatzsteuerpflicht steht im Raum, die die Unterrichtshonorare um 19% verteuern würden bzw. den Musiklehrer zur Aufgabe zwingen. Da nur noch öffentliche und gemeinnützige Institutionen befreit werden sollen, kann das das Aus für Freiberufler sein. Zeichnet die Petition, damit Musikunterricht nicht teurer wird.

Das Petitionsrecht in Deutschland (Art. 17 Grundgesetz) ist übrigens nicht an Volljährigkeit gebunden .

Weitere Infos:

Statement des DTKV
Positionspapier BAGSV
Pressemitteilung des DMR
Regierungsentwurf
Pressemitteilung DMR