Eilt! – Qualifizierter Musikunterricht muss von der Umsatzsteuer befreit bleiben.

Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sieht unnötige Verschärfungen für freiberufliche Musiklehrerinnen und – Lehrer vor. Eine Umsatzsteuerpflicht steht im Raum, die die Unterrichtshonorare um 19% verteuern würden bzw. den Musiklehrer zur Aufgabe zwingen. Da nur noch öffentliche und gemeinnützige Institutionen Weiterlesen …